Farmet erlangte als einer der Ersten die EU-Genehmigung!

16. 1. 2020
Die Gesellschaft Farmet a.s. erlangte nach einem anspruchsvollen und langen Verfahren für die Mehrheit der Maschinen aus dem Produktionsprogramm die sehr wichtige Genehmigung gemäß der EU-Verordnung Nr. 167/2013. Diese Genehmigung ermöglicht einen leichten Erwerb der technischen Zulassung für Sonderfahrzeuge in einem beliebigen Mitgliedsstaat der EU. Farmet a.s. ist eine der ersten Gesellschaften auf dem Markt, die diese Genehmigung erlangte.
Farmet erlangte als einer der Ersten die EU-Genehmigung!

Die Erlangung der Genehmigung belegt das hohe technische Niveau unserer Erzeugnisse sowie unsere Verantwortlichkeit. Wir verfügen über ein hochqualifiziertes Mitarbeiterteam und eine breite technische und technologische Basis. Unsere Qualitätslenkung wurde gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert und unsere technischen Unterlagen für die Erzeugnisse sind voll kompatibel mit den Anforderungen der EU-Gesetzgebung. Der Erwerb der EU-Genehmigung stellte für unsere Gesellschaft eine Priorität dar.

Die neue europäische Genehmigung bezieht sich nur auf Maschinen mit einer Transportachse (halb aufgesattelte Maschinen). Bei Maschinen ohne Transportachse (aufgesattelte Maschinen) bleibt das System der nationalen Zulassung wie bisher.

Die Anforderung nach EU-Genehmigung kann jetzt bei der Konfiguration der Maschine bei der Bestellung gewählt werden. Zu jeder genehmigten Maschine erhält der Kunde dann eine sog. Konformitätsbescheinigung (COC - Certificate of Conformity).

Auf der Grundlage dieser Konformitätsbescheinigung wird auf der zuständigen Behörde eines beliebigen EU-Staats eine technische Zulassung des Sonderfahrzeugs ausgegeben, die zum Betrieb im Straßenverkehr berechtigt. Diese berechtigt zur Fahrt mit der Maschine im Straßenverkehr in den Mitgliedsstaaten der EU, in denen dieses Fahrzeug angemeldet ist. Damit entfällt die umständliche, teure und belästigende lokale Zertifizierung der halbaufgesattelten Maschine.

Wenn die Maschine im Grenzgebiet zweier Staaten betrieben werden soll, wobei eine Überquerung der Staatsgrenze nötig wird, kann auf der Grundlage der Konformitätsbescheinigung die Registration eines Sonderfahrzeugs beantragt werden. Die zuständige Behörde registriert die Maschine und gibt die technische Zulassung eines Sonderfahrzeugs und ein Kraftfahrzeugkennzeichen aus.

Die neue Genehmigung ergänzt die CE-Kennzeichnung (Conformité Européene), die weiter zu jeder Maschine wie bislang ausgegeben wird und die bestätigt, dass das Erzeugnis das Verfahren zur Beurteilung der Konformität mit den Anforderungen an die Sicherheit durchlief und bei der Verwendung sicher ist.

Über den Rahmen der von der Legislative geforderten Daten hinaus enthält das auf der Maschine angebrachte Schild einen QR-Code. Dieser Code enthält alle grundlegenden Daten über die Maschine. Er kann für die leichte Kommunikation mit dem Hersteller zum Beispiel bei der Registration der Maschine, der leichten Abwicklung des Service in und nach der Garantiefrist und der Bestellung von Ersatzteilen genutzt werden.

Im Rahmen der europäischen Genehmigung ist eine Reihe von technischen Anforderungen vereinheitlicht, die sich bislang in den einzelnen Mitgliedsländern EU teilweise unterschieden. Wohl am wichtigsten ist hierbei die Vereinheitlichung der Anforderungen an die Bremsen bei Maschinen, die auf der Transportachse eine Masse von über 3500 kg haben. Bislang galt in einigen Ländern einschließlich Tschechiens ein Grenzwert von 3000 kg. Hiermit eröffnet sich die Möglichkeit, im Straßenverkehr legal auch einige größere Maschinen ohne eigene Bremsen zu befördern. Zu beachten sind aber die sehr niedrigen Grenzwerte für ungebremste Anhänger von Traktoren – typisch sind das etwa 3000 kg bei Traktoren der Leistungskategorie 200 – 300 PS. Eine geeignete Konfiguration der Maschine ist daher immer mit Rücksicht auf die deklarierten Parameter der Traktoren zu wählen! Die Betriebssicherheit steht immer an erster Stelle!

Dušan Gavlas
Farmet a.s.

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